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   BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B   

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BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B (https://dejure.org/2009,52647)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B (https://dejure.org/2009,52647)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - B 13 R 463/09 B (https://dejure.org/2009,52647)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Auszug aus BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B
    Zur Begründung hat es sich dabei auf das Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14.8.2008 (B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5) berufen.

    Denn die Klägerin hat nicht ausreichend dargetan, dass diese Fragestellung über das von ihr selbst zitierte grundlegende Urteil des 5. Senats des BSG vom 14.8.2008 (B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5) hinaus in ihrem Fall weiterhin klärungsbedürftig ist bzw dass sie erneut klärungsbedürftig geworden wäre.

    Hierzu hätte jedenfalls auch die Wiedergabe der Argumentation des 5. Senats zur Verfassungsmäßigkeit der von ihm geprüften Regelungen gehört (speziell zum Aspekt der Verhältnismäßigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors s BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, jeweils RdNr 38).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B
    6 Zunächst fehlt es an der Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage (vgl hierzu näher BAGE 121, 52 RdNr 5).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B
    4 Wer die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung erstrebt, muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnen und schlüssig darlegen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B
    Denn um darzulegen, dass einer bereits höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage gleichwohl noch grundsätzliche Bedeutung zukomme, muss aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung dieser Rechtsprechung widersprochen worden ist oder das neue erhebliche - nicht von vornherein abwegige - Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die Veranlassung zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung geben und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung der Rechtsfrage eröffnen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51 S 52; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19; BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13; BSG, Beschluss vom 2.9.2008 - B 2 U 196/07 B - Juris RdNr 8).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B
    Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f; Nr. 16 RdNr 4 f).
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B
    4 Wer die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung erstrebt, muss in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnen und schlüssig darlegen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff und Nr. 9 RdNr 4, jeweils mwN).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B
    Denn um darzulegen, dass einer bereits höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage gleichwohl noch grundsätzliche Bedeutung zukomme, muss aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung dieser Rechtsprechung widersprochen worden ist oder das neue erhebliche - nicht von vornherein abwegige - Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die Veranlassung zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung geben und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung der Rechtsfrage eröffnen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51 S 52; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19; BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13; BSG, Beschluss vom 2.9.2008 - B 2 U 196/07 B - Juris RdNr 8).
  • BSG, 02.09.2008 - B 2 U 196/07 B
    Auszug aus BSG, 15.12.2009 - B 13 R 463/09 B
    Denn um darzulegen, dass einer bereits höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage gleichwohl noch grundsätzliche Bedeutung zukomme, muss aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung dieser Rechtsprechung widersprochen worden ist oder das neue erhebliche - nicht von vornherein abwegige - Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die Veranlassung zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung geben und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung der Rechtsfrage eröffnen (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51 S 52; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19; BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13; BSG, Beschluss vom 2.9.2008 - B 2 U 196/07 B - Juris RdNr 8).
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